Zum Inhalt springen

AGB

§ 1 Geltungsbereich
(1) Unsere AGB gelten für die Erbringung von Reparatur- und Einbauleistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.
(2) Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung/Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
(3) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Angebot, Vertragsabschluss und Leistungsänderungen
(1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung/Aushändigung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe des Werkes bzw. Erbringung der Werkleistung annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend.
(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Maßgeblich ist der vereinbarte Preis. Verbindliche Preisangaben erfolgen in der Regel aufgrund eines schriftlichen Kostenvoranschlages, in dem sämtliche Arbeiten und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Materialien im Einzelnen unter Angabe des Preises aufzuführen sind. Wir sind an einen solchen Kostenvoranschlag gebunden, wenn uns der Auftrag innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Kostenvoranschlages beim Auftraggeber erteilt wird.
(2) Die Vergütung für Reparaturen und Einbauten ist nach Fertigstellung der Arbeiten und Rechnungserteilung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Zahlungen können entweder in bar oder mittels EC-/Kreditkarte, erfolgen. Zahlungen durch Wechsel oder Scheck werden nicht akzeptiert.
§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen der SKN Chemnitz GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
(2) Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Leistungszeit
(1) Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, erfolgt unsere Leistung schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von ca. 2 Wochen. Soweit eine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers notwendig ist, beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor der Auftraggeber diese Pflicht erfüllt hat.
(2) Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen verlängern sich bei Streik und Fällen höherer Gewalt und zwar für die Dauer der Verzögerung.
(3) Soweit die Geltendmachung von Rechten des Auftraggebers das Setzen einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens 2 Wochen.
§ 6 Abnahme / Annahmeverzug
(1) Die Abnahme der Werkstattarbeiten durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb der SKN Chemnitz GmbH, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sein Fahrzeug innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und der Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Er kommt mit der Abnahmeverpflichtung in Verzug, wenn er die Abholung schuldhaft nicht innerhalb dieses Zeitraumes vornimmt und die SKN Chemnitz GmbH ihn daraufhin zur Abholung nochmals aufgefordert hat (Mahnung).
(3) Kommt der Auftraggeber mit der Abholung seines Fahrzeuges in Annahmeverzug, kann die SKN Chemnitz GmbH die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Fahrzeugs geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs auf den Auftraggeber über.
§ 7 Gewährleistung
(1) Für etwaige Mängel leisten wir Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Das gilt auch, wenn wir die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigern.
(2) Das Recht auf Rücktritt steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
(3) Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 8.
§ 8 Haftung für Schäden
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten (d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist) sowie den Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
(3) Unberührt und uneingeschränkt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Abnahme des Werkes.
(5) Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Schadensersatz bei Auftragsstornierung
(1) Macht der Auftraggeber nach Bestätigung seiner Bestellung vom Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann die SKN Chemnitz GmbH zur Abgeltung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen und für entgangenen Gewinn eine pauschale Vergütung in Höhe von 10 % der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Der Nachweis und die alternative Geltendmachung eines gegebenenfalls höheren konkreten Schadens werden dadurch nicht ausgeschlossen.
(2) Dem Auftraggeber ist es umgekehrt gestattet nachzuweisen, dass nur ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
§ 10 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 11 Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtl. Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
Stand: 15.10.2015